Wohnflächen-berechnung
Wohnflächenberechnung
Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Im Jahre 2004 wurde in Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFIV) eingeführt.
Hier ist genau geregelt, was in die Wohnfläche einbezogen werden kann, z.B. anteilige Flächen von Terrassen oder Balkonen. Viele Häuser werden im Laufe der Zeit aus- oder umgebaut, sodass sich die ursprünglich vom Architekten aufgestellten Flächenberechnungen verändern.
Bei älteren Objekten liegen häufig nur die ursprünglich erstellen Flächenberechnungen, z.B. nach DIN 283 vor.
Verschwenden Sie keine wertvollen m² beim Hausverkauf oder dem Abschluss eines Mietvertrags. Schnell und unkompliziert erstellen wir Ihnen eine Wohnflächenberechnung gemäß Ihrem tatsächlichen Grundriss und nach aktueller Wohnflächenverordnung (WoFIV).
Vermessung Ihrer Immobilie
Eine genaue Wohnflächenberechnung auf Grundlage der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFIV) ist für verschiedene Ausgangslagen sinnvoll:
- Fehlende Grundrisse/Objektunterlagen
- Nachträgliche erfolgte An- oder Umbauten
- Vermietung von Wohnraum
- Bewertung/Verkauf
- Grundlage bei der Erstellung des Energieausweises
Gerade bei vermietetem Eigentum ist eine korrekte Wohnflächenberechnung von großer Bedeutung, da für den Mieter bei abweichender Wohnfläche von mehr als 10 % die Möglichkeit der Mietminderung besteht.
Ablauf Erstellung der Wohnflächenberechnung:
- Kostenloses Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort)
- Angebot über Gesamtkosten
- Auftrag
- Ortstermin
- Kurzfristige Erstellung der Wohnflächenberechnung
- Zusendung in gebundener Form und als pdf Dokument