Immobilienbewertung

Immobilien-bewertung

Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir für Sie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten sowie Marktpreiseinschätzungen. Alle Verkehrs- und Kurzgutachten werden durch einen weiteren Sachverständigen plausibilisiert.

Welches Gutachten benötigen Sie?

Neben dem klassischen Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB zur Vorlage bei Gerichten, Ämtern und Behörden gibt es die Möglichkeit zwischen einem Kurzgutachten und einer Marktpreiseinschätzung zu wählen. Die einzelnen Gutachtenarten unterscheiden sich in Umfang und Durchführung. Alle Verkehrs- und Kurzgutachten werden durch einen weiteren Sachverständigen plausibilisiert. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen die Unterschiede der einzelnen Bewertungsmöglichkeiten.

Zertifikate

Marktpreiseinschätzung

Um einen ersten Eindruck über den Zustand und den Wert einer Immobilie zu gewinnen, bieten Marktpreiseinschätzungen eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit. Hierbei werden standardisierte Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. Es ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine schnelle Entscheidung treffen müssen oder eine grobe Einschätzung benötigen.
  • Schätzwert
  • Ortsbesichtigung
  • 1 Foto Objektansicht
  • Kostengünstige Alternative zu einem Kurz- oder Verkehrswertgutachten

Kurzgutachten

Eine Marktpreiseinschätzung zielt insbesondere auf die Wertermittlung ab und hilft insbesondere, wenn Sie einen Verkauf oder eine Vermietung planen. Die Schätzung berücksichtigt eine größere Zahl von Einflussfaktoren der Immobilie und stützt sich zudem auf eine tiefergehende Analyse der Marktpreise vergleichbarer Objekte.
  • i.A. des § 194 BauGB
  • Übersichtliche Objektbeschreibung
  • Normiertes Wertermittlungsverfahren
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Ortsbesichtigung
  • 8 Fotos
  • Plausibilisierung durch einen weiteren Sachverständigen

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist ein detailliertes Gutachten zur Vorlage bei Ämtern und Behörden. Es unterscheidet sich vor allem eine ausführliche Dokumentation sowie die Überprüfung von Alt-und Baulasten.
  • Ausführliche Objekt- sowie Lagebeschreibung
  • Normiertes Wertermittlungsverfahren
  • Stützendes Verfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswertes (bei ausreichender Datengrundlage)
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Ausführliche Fotodokumentation
  • Liegenschaftskarten
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Plausibilisierung durch einen weiteren Sachverständigen
  • Ortsbesichtigung

Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?

Eine Immobilienwertermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn es um eine verlässliche Bestimmung des Wertes einer Immobilie geht. Dies kann beispielsweise beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei der Beleihung oder Finanzierung einer Immobilie oder Aufteilung von Immobilienbestand notwendig sein. Auch im Rahmen von Erbschaften, Betreuungsfällen/Vormundschaftsgericht und Scheidungen kann eine Immobilienwertermittlung sinnvoll sein, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Phase I - Angebot

Kostenloses Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort); Angebot über Gesamtkosten

Phase II - Recherche

Bewertungsauftrag Ortstermin Unterlagenbeschaffung Erstellung des Gutachtens

Phase III - Gutachten

Erstellung des Gutachtens entsprechend des gewünschten Umfangs

Phase IV - Gutachten

Zusendung als PDF Dokument