Immobilienbewertung
Immobilien-bewertung
Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir für Sie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten sowie Marktpreiseinschätzungen. Alle Verkehrs- und Kurzgutachten werden durch einen weiteren Sachverständigen plausibilisiert.
Welches Gutachten benötigen Sie?
Neben dem klassischen Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB zur Vorlage bei Gerichten, Ämtern und Behörden gibt es die Möglichkeit zwischen einem Kurzgutachten und einer Marktpreiseinschätzung zu wählen. Die einzelnen Gutachtenarten unterscheiden sich in Umfang und Durchführung. Alle Verkehrs- und Kurzgutachten werden durch einen weiteren Sachverständigen plausibilisiert. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen die Unterschiede der einzelnen Bewertungsmöglichkeiten.
Marktpreiseinschätzung
- Schätzwert
- Ortsbesichtigung
- 1 Foto Objektansicht
- Kostengünstige Alternative zu einem Kurz- oder Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten
- i.A. des § 194 BauGB
- Übersichtliche Objektbeschreibung
- Normiertes Wertermittlungsverfahren
- Aktueller Grundbuchauszug
- Ortsbesichtigung
- 8 Fotos
- Plausibilisierung durch einen weiteren Sachverständigen
Verkehrswertgutachten
- Ausführliche Objekt- sowie Lagebeschreibung
- Normiertes Wertermittlungsverfahren
- Stützendes Verfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswertes (bei ausreichender Datengrundlage)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Ausführliche Fotodokumentation
- Liegenschaftskarten
- Aktueller Grundbuchauszug
- Plausibilisierung durch einen weiteren Sachverständigen
- Ortsbesichtigung
Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?
Phase I - Angebot
Kostenloses Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort); Angebot über Gesamtkosten
Phase II - Recherche
Bewertungsauftrag Ortstermin Unterlagenbeschaffung Erstellung des Gutachtens
Phase III - Gutachten
Erstellung des Gutachtens entsprechend des gewünschten Umfangs
Phase IV - Gutachten
Zusendung als PDF Dokument