Energieausweis

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie an. Erfahren Sie, wie effizient Ihr Gebäude ist und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch.

Gesetzliche Verpflichtung

Wir erstellen für Sie Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Eigentümer einer Immobilie sind gemäß Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen bei:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung einer Immobilie
  • Umfassender Sanierung
 

Hierbei wird zwischen dem Bedarfs– und Verbrauchsausweis unterschieden. Beide Ausweisarten besitzen eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren.

Bedarfsausweis

  • Neubauobjekte
  • Bestandsimmobilien mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • Keine Erfüllung der Vorschriften 1. Wärmeschutzverordnung
  • 1 – 4 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis

  • Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung nach dem 01.11.1977
  • Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung vor dem 01.11.1977, die die 1. Wärmeschutzverordnung bereits erfüllen
  • Gebäude mit jeweils mehr 5 Wohneinheiten