Die wichtigsten Fakten

Verkaufen im Betreuungsfall

Warum der Immobilienverkauf im Betreuungsfall komplex ist

Wenn ein geliebter Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann, übernimmt ein Betreuer – ein Angehöriger oder eine gerichtlich bestellte Person – diese Verantwortung. Doch ein Immobilienverkauf im Betreuungsfall unterliegt besonderen rechtlichen Hürden.

Als Betreuer müssen Sie vieles beachten und sich unter anderem um ein Verkehrswertgutachten, die Zustimmung des Betreuungsgerichts und eine sorgfältige Dokumentation kümmern. Wir erklären Ihnen, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Fehler Sie vermeiden können. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung lässt sich auch diese komplexe Aufgabe bewältigen – für einen sicheren und fairen Verkauf.

7 Schritte zum sicheren Immobilienverkauf unter Betreuung

Damit im Betreuungsfall alles reibungslos verläuft, braucht es eine strukturierte Vorgehensweise. Von der Wertermittlung bis zur gerichtlichen Genehmigung – jeder Schritt muss gut vorbereitet sein. Die folgenden sieben Schritte zeigen Ihnen, wie der Verkaufsprozess im Betreuungsfall abläuft und worauf Sie besonders achten sollten.

  1. Erstellen des Verkehrswertgutachtens

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bestimmt den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Es berücksichtigt Lage, Zustand und Marktsituation und sorgt dafür, dass die Immobilie des Betreuten nicht unter Wert verkauft wird. Das Gutachten ist die Grundlage für den Verkaufsprozess.

  1. Vorlage beim Betreuungsgericht

Das Verkehrswertgutachten wird dem Verfahrenspfleger des Betreuungsgerichts vorgelegt, um eine Genehmigung für die Vermarktung einzuholen. Der Verfahrenspfleger überprüft, ob der Betreuer im Sinne des Betreuten handelt. Ohne seine Zustimmung ist der Verkauf nicht möglich.

  1. Vermarktung der Immobilie

Nach der Zustimmung durch das Betreuungsgericht hilft im Idealfall eine Maklerin dem Betreuer, die Immobilie optimal zu präsentieren und den besten Preis zu erzielen. Sollte der festgelegte Wert nicht erreicht werden, muss dies dokumentiert und dem Gericht vorgelegt werden.

  1. Berichtspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht

Während des gesamten Prozesses muss der Betreuer dem Gericht nachweisen, welche Schritte unternommen wurden, um die Immobilie zu verkaufen.

  1. Einreichung des Kaufvertragsentwurfs

Nachdem ein Käufer gefunden wurde, wird der Kaufvertragsentwurf dem Betreuungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Erst nach Genehmigung kann der Notartermin stattfinden.

  1. Notartermin

Beim Notartermin handelt der Betreuer im Namen des Betreuten. Der Vertrag ist zunächst schwebend rechtswirksam, bis das Gericht ihn genehmigt.

  1. Schwebende Rechtswirksamkeit und gerichtliche Nachgenehmigung

Das Gericht prüft den Vertrag ausführlich. Erst nach Nachgenehmigung und Ablauf der zweiwöchigen Frist kann der Verkauf abgeschlossen werden.

Zeitrahmen und Vorsorgevollmacht

Ein Immobilienverkauf im Betreuungsfall dauert meist länger als üblich – in der Regel 6 Wochen bis 3 Monate, abhängig von der Auslastung des Gerichts. Unvollständige Dokumente oder fehlende Genehmigungen können den Zeitrahmen erheblich verlängern. Eine gründliche Vorbereitung ist daher entscheidend.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird. So bleiben Entscheidungen in der Familie. Eine private Vollmacht reicht allerdings oft nicht aus. Unklare Formulierungen oder fehlende Beglaubigungen können dazu führen, dass die Vollmacht nicht greift. Nur eine notariell beglaubigte Vollmacht wird uneingeschränkt anerkannt.

Wir sind für Sie da

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie als Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer vor der Herausforderung stehen, eine Immobilie zu verkaufen. Mit unserer Erfahrung als Maklerin und zertifizierte Sachverständige begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Prozess – einfühlsam, verlässlich und mit dem nötigen Fachwissen, um Ihnen Sicherheit in dieser besonderen Situation zu geben.

FAQs

  1. Kann ich die Immobilie ohne Maklerin verkaufen?
    Ja, aber eine Maklerin sorgt für eine bessere Marktpräsenz und erhöht die Chancen auf einen optimalen Verkaufspreis.
  2. Welche Kosten entstehen für ein Verkehrswertgutachten?
    Die Kosten hängen von der Komplexität der Immobilie ab und liegen meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
  3. Was passiert, wenn das Gericht den Verkauf nicht genehmigt?
    Der Verkauf wird gestoppt. Der Betreuer muss die Gründe prüfen und erneut vorlegen.
  4. Wie lange dauert die Nachgenehmigung durch das Gericht?
    In der Regel dauert es 6 bis 12 Wochen, abhängig von der Auslastung der Gerichte.
  5. Wer sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen?
    Jeder, der sicherstellen möchte, dass Entscheidungen in der Familie bleiben und nicht von einem gesetzlichen Betreuer getroffen werden. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen und nicht erst im Notfall.

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