Effektiv Steuern sparen

Restnutzungsdauergutachten

Ältere Mietobjekte können üblicherweise über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden.

Wenn der Vermieter dem Finanzamt allerdings durch die Vorlage eines Restnuztungsdauergutachtens eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen kann, ist eine höhere jährliche Abschreibung und somit eine deutlich reduzierte Steuerlast möglich. Die kürzere Restnutzungsdauer lässt sich vor allem feststellen, wenn notwendige Modernisierungen im Bereich von Dach, Fenstern, Fassade, Elektrik, Leitungen etc. nicht oder nur zum Teil ausgeführt worden sind.

Unser Service für Sie:
Bevor Sie mich für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens beauftragen, führe ich nach einem ersten Telefonat eine ungefähre Berechnung anhand der übermittelten Daten durch, um vorab für Sie zu überprüfen, ob eine kürzere Restnutzungsdauer absehbar ist. Somit haben Sie eine solide Entscheidungsgrundlage, ob eine Steuerersparnis absehbar ist.