Energieausweis
Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie an. Erfahren Sie, wie effizient Ihr Gebäude ist und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch.
Gesetzliche Verpflichtung
Bedarfs- und Verbrauchsausweise
Eigentümer einer Immobilie sind gemäß Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung einer Immobilie
- Umfassender Sanierung
Hierbei wird zwischen dem Bedarfs– und Verbrauchsausweis unterschieden. Beide Ausweisarten besitzen eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren.
Bedarfsausweis
- Neubauobjekte
- Bestandsimmobilien mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
- Keine Erfüllung der Vorschriften 1. Wärmeschutzverordnung
- 1 – 4 Wohneinheiten
Verbrauchsausweis
- Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung nach dem 01.11.1977
- Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung vor dem 01.11.1977, die die 1. Wärmeschutzverordnung bereits erfüllen
- Gebäude mit jeweils mehr 5 Wohneinheiten