Energieausweis

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie an. Erfahren Sie, wie effizient Ihr Gebäude ist und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch.

Gesetzliche Verpflichtung

Bedarfs- und Verbrauchsausweise

Eigentümer einer Immobilie sind gemäß Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen bei:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung einer Immobilie
  • Umfassender Sanierung
 

Hierbei wird zwischen dem Bedarfs– und Verbrauchsausweis unterschieden. Beide Ausweisarten besitzen eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren.

Bedarfsausweis

  • Neubauobjekte
  • Bestandsimmobilien mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • Keine Erfüllung der Vorschriften 1. Wärmeschutzverordnung
  • 1 – 4 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis

  • Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung nach dem 01.11.1977
  • Bestandsimmobilien mit Bauantragsstellung vor dem 01.11.1977, die die 1. Wärmeschutzverordnung bereits erfüllen
  • Gebäude mit jeweils mehr 5 Wohneinheiten