Eine Überlegung wert

Degressive Afa

Die degressive Afa für den Bau und Erwerb von Neubauimmobilien zur Vermietung war Teil des lange umkämpften und am 22.03.24 ratifizierten Wachstumschancengesetzes. Unter Berücksichtigung der degressiven Afa in Höhe von 5% statt der bisherigen 3% verringert sich die Einkommenssteuerlast eines Käufers einer nach Erwerb einer Neubauimmobilie erheblich, so dass es zu einer deutlich erhöhten Rendite bei der Vermietung einer Neubauimmobilie kommt.

Degressive Afa im Überblick:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute und nicht selbstgenutzte Wohngebäude und Wohnungen.
  • Der Erwerb (Übergang von Nutzen und Lasten) muss spätestens im Jahr der Fertigstellung erfolgt sein, ansonsten gilt es steuerlich nicht mehr als Neubau.
  • Ab dem ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 5% des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Wechsel zur linearen Afa in Höhe von 3% auf den verbliebenen Restwert im Verlauf der Haltezeit ist möglich.
  • Der Baubeginn oder Erwerb der Neubauimmobilie muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.